Der Hörgeschädigten-Notruf hält für Sie auch weitere Informationen und Links für den Notfall.
Die Polizei hat ein Faxformular entworfen für Personen, die sich aufgrund einer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt über Sprache verständlich machen können. Das Notruf-Telefax wird über die Notrufnummern 110 oder 112 verschickt. Es wird bei den Leitstellen genauso behandelt wie ein Notruf. Weitere Informationen finden Sie bei Polizei-Hessen.
Tipp
Drucken Sie das Notruf-Telefax aus. Anschließend sollten die eigenen Daten im oberen Kasten schon vorab eingetragen werden. Lassen Sie das so vorbereitete Notruf-Telefax neben dem Faxgerät griffbereit und zusammen mit einem Stift liegen!
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV hat zwischenzeitlich ein Faxformular für hör- und sprachgeschädigte Menschen zur Kontaktaufnahme mit dem Bereitschaftsdienst entworfen. Dies kann direkt an die 116117 gefaxt werden.
Tipp
Drucken Sie das Faxformular für hör- und sprachgeschädigte Menschen zur Kontaktaufnahme mit dem Bereitschaftsdienst aus. Anschließend sollten die eigenen Daten im oberen Kasten schon vorab eingetragen werden. Lassen Sie das so vorbereitete Notruf-Telefax neben dem Faxgerät griffbereit und zusammen mit einem Stift liegen!