Informationen

Hier erhalten Sie nützliche Hinweise zu den organisatorischen Abläufen in unserer Praxis. Wir möchten Ihnen damit helfen, sich bei uns rasch und gut zurechtzufinden.Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an ein Mitglied unseres Praxisteams. Für Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar.

Terminsprechstunde | Notfälle | Wartezeiten

Unser Telefon ist täglich ab 7:30 Uhr besetzt. Bitte machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, einen Termin telefonisch zu vereinbaren. Je mehr Patienten sich daran halten, umso weniger müssen Sie warten. Bitte geben Sie bei einer Terminvereinbarung auch immer den Grund des Kontaktwunsches an, damit ein entsprechendes Zeitfenster zur Verfügung gestellt wird!

Neben der regulären Sprechstunde sind auch spezielle Untersuchungen und Behandlungen nur nach Terminabsprache möglich.

Bestimmte diagnostische und therapeutische Maßnahmen verlangen besonders viel Zeit und Sorgfalt. Wenn sie nicht den Praxisablauf durcheinander bringen sollen, müssen sie geplant und koordiniert werden.

Einzig einzelne Maßnahmen wie Spritzen im Rahmen einer Eigenbluttherapie oder ähnliches können ohne Termin durchgeführt werden. Bitte haben Sie dann Verständnis, dass über den eigentlichen Zweck hinausgehende Fragen nicht bearbeitet werden können und ein eigener Termin vereinbart wird.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie diesen bitte telefonisch frei, - ein anderer kann ihn vielleicht dringend gebrauchen. Gerade bei gerätegebundenen Untersuchungen (wie Langzeit-Blutdruckmessung oder –EKG) werden die Wartezeiten sonst immens.

Quartalsanfang - das erste Mal | Diskretion

Bei Ihrem ersten Kontakt, Rezept- oder Überweisungswunsch im Quartal kommen Sie bitte direkt zu uns, legen Ihre Versicherungskarte vor und entrichten die fällige Zuzahlung (Praxisgebühr).

Eine Bitte: Gerade am Quartalsanfang ist der Andrang groß, viele brauchen eine Überweisung zum Facharzt – und einige brauchen gleich mehrere davon. Um Ihre Wartezeit zu minimieren und die Arbeit der Helferinnen zu entzerren, möchte ich Sie bitten, auf einem Zettel Ihre Rezept- und Überweisungswünsche zu notieren und abzugeben. In der Regel sind die Formulare dann zu Beginn der nächsten Sprechstunde abholbereit.

Alle weiteren Rezepte oder Überweisungen können Sie dann telefonisch vorbestellen (auch per Fax oder E-Mail).

Für alle neuen, aber auch für alle schon bekannten Patienten liegen Fragebögen zur Krankengeschichte (der Anamnese) bereit. Bitte füllen Sie den in Frage kommenden Fragebogen gewissenhaft aus. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Praxisteam. Weitere Details können wir dann in der Sprechstunde klären.

allgemeiner Anamnesebogen BASIS [203 KB] ; nach Bedarf und Fragestellung werden weitere Anamnesebögen erforderlich sein
zusätzlicher Anamnesebogen VORSORGE [199 KB] ; enthält wichtige Fragen zur Familienanamnese, zu persönlichen Risikofaktoren und zur körperlichen Aktivität
zusätzlicher Anamnesebogen GER [197 KB] , wenn ein GdB angegeben wird oder weitere Hilfsmittel benutzt werden (z.B. Gehstock oder Rollator)
zusätzlicher Anamnesebogen ERNÄHRUNG [193 KB] bei ernährungsbedingten Fragen oder Problemen
zusätzlicher Anamnesebogen CHRONIK [201 KB] , mit Angaben zu durchgemachten oder bestehenden Erkrankungen, Allergien oder Unverträglichkeiten, einzunehmenden Medikamenten oder Nahrungsergänzung
zusätzlicher Anamnesebogen AKUT [208 KB] , wenn Sie aktuell unter Beschwerden oder Schmerzen leiden
zusätzlicher Anamnesebogen BEFUNDE [196 KB] ; bei einem Hausarztwechsel oder bei der Anmeldung zur Ernährungstherapie ist die Zusammenschau der vorliegenden Befunde aller beteiligten Fachärzte erforderlich
zusätzlicher Anamnesebogen ALLGEMEIN [197 KB] bei Veränderungen im Allgemeinbefinden
zusätzlicher Anamnesebogen REISE, wenn Sie mittelfristig eine Reise planen
zusätzlicher Anamnesebogen ONKO [221 KB] bei aktueller Tumorerkrankung (auch als Verlaufsbogen)

Den ganzen Satz Anamnesebögen können Sie hier auch als SET [601 KB] herunterladen.

Wenn Sie die Anamnesebögen gerne online ausfüllen möchten, können Sie diese hier bald auch in einer Online-Version finden.

Bei chronischen Erkrankungen ist es sinnvoll, regelmäßig Kontrolluntersuchungen durchzuführen, um im Falle einer sich abzeichnenden Veränderung rechtzeitig eingreifen zu können. Dazu sind in unserer Praxis verschiedene Systeme im Einsatz:

DMP

Für Patienten, die sich in einem Krankheitsprogramm ihrer Krankenkasse eingeschrieben haben, sind bestimmte Untersuchungen in regelmäßigen Abständen vorgesehen. Dazu sind Termine in unserer Praxis meist im Abstand eines Quartales nötig. Den Termin können Sie entweder sofort für das nächste Quartal vereinbaren, oder Sie werden von uns zu den nötigen Untersuchungen eingeladen. Unter Umständen wird Sie auch Ihre Krankenkassen an fällige Untersuchungen erinnern.

Vorsorge

Wenn Sie bei uns bereits einen Gesundheitscheck oder eine Krebsvorsorgeuntersuchung nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt haben, werden wir Sie nach Ablauf der "Wartezeit" von 1 oder 2 Jahren an die Möglichkeit einer Wiederholung dieser Gesundheitsvorsorge erinnern.

Ebenfalls werden wir Sie an fällige Impftermine bei den in der Praxis durchgeführten Impfungen erinnern. Sofern Ihr Impfstatus in der Praxis bekannt ist, können wir Sie auch an diese Auffrischimpfungen erinnern.

Therapieplan

Patienten mit chronischen Erkrankungen, die nicht in einem DMP eingeschrieben sind, können zur Planung der regelmäßig nötigen Untersuchungen einen Therapieplan an die Hand bekommen. Denn regelmäßige Untersuchungen sind auch bei allen Patienten mit regelmäßiger Medikamenteneinnahme oder bei Erkrankungsbeginn (z.B. bei alleiniger Diätbehandlung eines Diabetes mellitus) sinnvoll.

Wenn es die Umstände erfordern, führe ich auch Hausbesuche durch. Bedenken Sie aber bitte, dass alle notwendigen Untersuchungen in der Praxis sehr viel einfacher und schneller durchgeführt werden können. Bitte melden Sie einen Hausbesuch möglichst frühzeitig an. Dabei sind folgende Angaben sehr wichtig, um die Dringlichkeit richtig einschätzen zu können:

  • Welche Beschwerden bestehen, und seit wann?
  • Was haben Sie bereits selbst unternommen?
  • Wie haben sich die Beschwerden daraufhin verändert?
  • War schon ein anderer Arzt (z. B. der Ärztliche Bereitschaftsdienst) bei Ihnen?
  • Wenn ja, was hat er gesagt bzw. getan?

Anspruch

Die Krankenkassen haben ihre Versicherten darüber aufzuklären, daß sie einen Anspruch auf Besuchsbehandlung nur haben, wenn ihnen das Aufsuchen des Arztes in dessen Praxisräumen wegen Krankheit nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Ein Arzt mit Gebietsbezeichnung, der nicht die Funktion des Hausarztes wahrnimmt, ist unbeschadet seiner Verpflichtung zur Hilfeleistung in Notfällen auch zur Besuchsbehandlung berechtigt und verpflichtet:
1. wenn er zur konsiliarischen Beratung hinzugezogen wird und nach dem Ergebnis der gemeinsamen Beratung weitere Besuche durch ihn erforderlich sind,
2. wenn bei Versicherten, die von ihm behandelt werden, wegen einer Erkrankung aus seinem Fachgebiet ein Besuch notwendig ist.

Insbesondere in den großen Bensheimer und Bickenbacher Heimen werden regelmäßige Besuche zur Versorgung der Bewohner (unabhängig ob Kurzzeitpflege oder Daueraufenthalt) durchgeführt. Wenn beim Einzug in eine Einrichtung der bisherige Hausarzt die Versorgung nicht fortführen kann, bitten wir in Sinne einer reibungslosen Übergabe um das vollständige Ausfüllen der speziell hierfür entwickelten Anamnese HEIM.