Patientenvorsorge

Patientenverfügung - Betreuungsrecht - Vollmacht

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können. Das Betreuungsrecht regelt, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.

Mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Sie heute schon vorausschauend für die Wechselfälle des Lebens entscheiden.

Das Bundesjustizministerium stellt Formulare zur Verfügung und gibt nähere Hinweise in der Broschüre „Betreuungsrecht“. Wenn Sie damit allein nicht weiterkommen, biete ich Ihnen meine Beratung und Hilfe bei der Erstellung Ihrer persönlichen Vorsorgedokumente an.

Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung

Wenn Sie heute selbstbestimmt festlegen wollen, wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden wollen, erstellen Sie eine Patientenverfügung. Darin bestimmen Sie vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen. Seit September 2009 ist die Patientenverfügung gesetzlich verankert.