Gesundheitsvorsorge
Unter Vorsorge (auch Prävention genannt) werden alle Maßnahmen verstanden, die zur Früherkennung oder gezielt auch zur Vermeidung von Krankheiten durchgeführt werden. Dabei bestehen noch keine Krankheitssymptome (= Krankheitszeichen), weshalb es sich zu diesem Zeitpunkt auch um keine Krankheit mit Leistungspflicht der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse handelt.
gesetzliche Grundlagen | Hinweise zu IGeL
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen im Sozialgesetzbuch hinterlegten Vorsorgekatalog, der sich auf ein Minimum beschränkt. Reise- und sportmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gehören keinesfalls dazu, obwohl sie gerade bei bestehenden chronischen Erkrankungen dringend empfohlen werden.
Der Standpunkt der Krankenkasse kann dazu folgendermaßen zusammengefasst werden: "Wenn Sie krank sind, zahlen wir für die Leistungen zu Ihrer Genesung; jene müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten [§12 SGB V]. Zum Beispiel Reisen oder Sport sowie die damit zusammenhängende Vorsorge (zu der Sie nach SGB V [§1 Solidarität und Eigenverantwortung] verpflichtet sind) gehört nicht zu unserer Leistungspflicht."
Dies ist übrigens nichts neues, sondern schon seit Jahrzehnten so!
