Hausbesuche

  • Akutbesuche
  • Wenn es die Umstände erfordern, führe ich auch Hausbesuche durch. Bedenken Sie aber bitte, dass alle notwendigen Untersuchungen in der Praxis sehr viel einfacher und schneller durchgeführt werden können. Bitte melden Sie einen Hausbesuch möglichst frühzeitig an. Dabei sind folgende Angaben sehr wichtig, um die Dringlichkeit richtig einschätzen zu können:

    • Welche Beschwerden bestehen, und seit wann?
    • Was haben Sie bereits selbst unternommen?
    • Wie haben sich die Beschwerden daraufhin verändert?
    • War schon ein anderer Arzt (z. B. der Ärztliche Bereitschaftsdienst) bei Ihnen?
    • Wenn ja, was hat er gesagt bzw. getan?
  • Dauerbesuche
  • Patienten, die dauerhaft die Hausarztpraxis nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten aufsuchen können, werden von mir in regelmäßigen Abständen zu Hause besucht. Ein Plan mit den voraussichtlichen Terminen wird für ein Halbjahr erstellt und verteilt. Dessen ungeachtet werden selbstverständlich auch Akutbesuche durchgeführt, wenn der Abstand bis zum nächsten Termin zu groß ist.

  • Senioren- und Pflegeheime
  • Insbesondere in den großen Bensheimer und Bickenbacher Heimen werden regelmäßige Besuche zur Versorgung der Bewohner (unabhängig ob Kurzzeitpflege oder Daueraufenthalt) durchgeführt. Wenn beim Einzug in eine Einrichtung der bisherige Hausarzt die Versorgung nicht fortführen kann, bitten wir in Sinne einer reibungslosen Übergabe um das vollständige Ausfüllen des speziell hierfür entwickelten Anamnesebogens HEIM.

Wenn es die Umstände erfordern, führe ich auch Hausbesuche durch. Bedenken Sie aber bitte, dass alle notwendigen Untersuchungen in der Praxis sehr viel einfacher und schneller durchgeführt werden können. Bitte melden Sie einen Hausbesuch möglichst frühzeitig an. Dabei sind folgende Angaben sehr wichtig, um die Dringlichkeit richtig einschätzen zu können:

  • Welche Beschwerden bestehen, und seit wann?
  • Was haben Sie bereits selbst unternommen?
  • Wie haben sich die Beschwerden daraufhin verändert?
  • War schon ein anderer Arzt (z. B. der Ärztliche Bereitschaftsdienst) bei Ihnen?
  • Wenn ja, was hat er gesagt bzw. getan?

Patienten, die dauerhaft die Hausarztpraxis nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten aufsuchen können, werden von mir in regelmäßigen Abständen zu Hause besucht. Ein Plan mit den voraussichtlichen Terminen wird für ein Halbjahr erstellt und verteilt. Dessen ungeachtet werden selbstverständlich auch Akutbesuche durchgeführt, wenn der Abstand bis zum nächsten Termin zu groß ist.

Insbesondere in den großen Bensheimer und Bickenbacher Heimen werden regelmäßige Besuche zur Versorgung der Bewohner (unabhängig ob Kurzzeitpflege oder Daueraufenthalt) durchgeführt. Wenn beim Einzug in eine Einrichtung der bisherige Hausarzt die Versorgung nicht fortführen kann, bitten wir in Sinne einer reibungslosen Übergabe um das vollständige Ausfüllen des speziell hierfür entwickelten Anamnesebogens HEIM.

Anspruch

Die Krankenkassen haben ihre Versicherten darüber aufzuklären, daß sie einen Anspruch auf Besuchsbehandlung nur haben, wenn ihnen das Aufsuchen des Arztes in dessen Praxisräumen wegen Krankheit nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Ein Arzt mit Gebietsbezeichnung, der nicht die Funktion des Hausarztes wahrnimmt, ist unbeschadet seiner Verpflichtung zur Hilfeleistung in Notfällen auch zur Besuchsbehandlung berechtigt und verpflichtet:
1. wenn er zur konsiliarischen Beratung hinzugezogen wird und nach dem Ergebnis der gemeinsamen Beratung weitere Besuche durch ihn erforderlich sind,
2. wenn bei Versicherten, die von ihm behandelt werden, wegen einer Erkrankung aus seinem Fachgebiet ein Besuch notwendig ist.