Krankenversicherungen

Auf diesen Seiten finden Sie Links zu interessanten Informationen der Krankenkassen. Die einzelnen Krankenkassen wurden dabei nach der Relevanz innerhalb unserer Praxis ausgewählt. Wichtig: Diese Auswahl stellt keine Wertung dar! Sollten Sie "Ihre" Krankenkasse vermissen, informieren Sie uns bitte.

  • GAMSI GKV Arzneimittel-Schnellinformation: Verordnungsdaten im Bereich der Gesetzlichen Krankenkassen im Vergleich
  • IQWiG Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen: Das IQWiG ist ein unabhängiges wissenschaftliches Institut, das den Nutzen medizinischer Leistungen für den Patienten untersucht. Damit stehen Qualität und Wirtschaftlichkeit auf dem Prüfstand. Das Institut erforscht, was therapeutisch und diagnostisch möglich und sinnvoll ist und informiert Ärzte und Patienten darüber. Es wurde im Zuge der Gesundheitsreform am 1. Juni 2004 als private Stiftung gegründet und ist im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) oder des Bundesgesundheitsministeriums für Gesundheit (BMG) tätig. Zu den Instituts-Aufgaben gehört unter anderem die Bewertung von Operations- und Diagnoseverfahren, Arzneimitteln sowie Behandlungsleitlinien. Auf der Basis der Evidenz-basierten-Medizin erarbeitet das IQWiG außerdem die Grundlagen für neue Disease Management Programme (DMP) – strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke.
  • WIdO Wissenschaftliches Institut der allgemeinen Ortskrankenkassen
  • ABC der Krankenkassen ist ein Informationsservice rund um das Thema Krankenversicherung. Mit einer Übersicht der gesetzlichen Krankenversicherungen, einem Tarifrechner, aktuellen News, den gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen und Angeboten privater Krankenversicherungen, Infos über neue Entwicklungen im Bereich der Krankenversicherung und die jeweils günstigsten Angebote.
  • MDS Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V.: berät die Spitzenverbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Fragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung und der Gestaltung unseres Gesundheitswesens

Primärkassen ist der Begriff für in § 4 SGB V aufgeführte gesetzliche Krankenkassen mit Ausnahme der Ersatzkassen. Bis zur Einführung der freien Kassenwahl zum 1. Januar 1996 galt für die Primärkassen eine gesetzliche Zuweisung.

Bis zum 31.12.1995 definierte das SGB V die Ersatzkassen als Krankenkassen, bei denen Versicherte die Mitgliedschaft durch Ausübung des Wahlrechts erlangen konnten. Seit dem 01.01.1996 gelten als Ersatzkassen im Sinne des SGB V nur noch die am 31.12.1992 bestehenden Krankenkassen, bei denen Versicherte die Mitgliedschaft bis zum 31.12.1995 durch Ausübung des Wahlrechts erlangen konnten.

Heute ist eine Beschränkung des aufnahmeberechtigten Mitgliederkreises ist nicht mehr zulässig. Seit dem 01.01.1996 hat jeder Versicherungspflichtige und Berechtigte die freie Wahlmöglichkeit unter allen gesetzlichen Krankenkassen und damit auch unter den Ersatzkassen, deren Zuständigkeit nach der Satzung sich auf den Beschäftigungs- oder Wohnort erstreckt (§ 173 SGB V in der seit 01.01.1996 geltenden Fassung).

Dennoch beruht die Mitgliedschaft in einer Ersatzkasse auf freiwilliger Basis. Die Ausübung des Wahlrechts muß der Versicherte gegenüber der gewählten Krankenkasse erklären, die eine Mitgliedsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber ausstellt.

  • VdAK Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. und AEV Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.
  • BEK Barmer Ersatzkasse
  • DAK Deutsche Angestellen-Krankenkasse
  • TK Techniker Krankenkasse
  • GEK Gmünder Ersatzkasse
  • Hamburg - Münchener Krankenkasse
  • HKK Handelskrankenkasse
  • HEK Hanseatische Krankenkasse
  • HZK Krankenkasse für Bau- und Holzberufe
  • KKH Kaufmännische Krankenkasse
  • KEH Krankenkasse Eintracht Heusenstamm
  • PKV Verband der privaten Krankenversicherung
  • PVS Verband der Privatärztlichen VerrechnungsStellen
  • KVB Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
  • Beitragsrechner zum Kostenvergleich in der GKV 1 2
  • Versicherungsnetz gibt Informationen zu den gesetzlichen und privaten Krankenkassen